zurücktreten, so berechnen wir pauschal 20% der Auftragssumme für entgangenen Gewinn und Vorleistungen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Zahlungen sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung auf der Auftragsbestätigung wie folgt zu leisten:
Sobald der Besteller unsere Zahlungsbedingungen nicht einhält, tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. In diesem Fall kommen die üblichen Bankzinsen und Spesen für Kreditgewährung in Anrechnung. Sobald uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabmindern, werden alle unsere Forderungen sofort fällig und berechtigen uns, Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, ferner nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Eine Gewährleistung für Einrichtungen beträgt 6 Monate, für Bautischlerarbeiten laut VOB beträgt die Garantie 2 Jahre. Ausgenommen sind Schäden, die infolge örtlicher Baufeuchtigkeit entstanden oder durch Umstände verursacht worden sind, die der Hersteller nicht zu verantworten hat. Späteres Schwinden des Holzes bis zu 2% bei Zentral- und
Dauerheizung bis zu 4% ist nicht als Mangel anzusehen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Besteller durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung entstehen oder sofern es sich lediglich um geringfügige Abweichungen in der Ausführung und in den Dimensionen handelt. Darüber hinaus bleiben handelsübliche dem Besteller zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen vorbehalten.
Mängelrügen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendung oder mangelhafter Verpackung können nur innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware durch eingeschriebenen Brief bei uns berücksichtigt werden.
Der Auftragsnehmer behält sich bei begründeten und anerkannten Beanstandungen Ersatzlieferungen bzw. das Recht der Nachbesserung vor. Bei erneutem Fehlschlag hat der Besteller das Recht zur Wandlung oder Minderung. Schadenersatz kann er nur verlangen, wenn wir den Vertrag zumindest grob fahrlässig verletzt haben. Bedienungsfehler entbinden uns von der Gewährleistung.
Unsere Lieferungen erfolgen ausdrücklich unter Eigentumsvorbehalt. Die Vorbehaltsware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher gegenwärtigen und künftigen Forderungen von uns einschließlich eines etwa zu Lasten des Bestellers gehenden Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Soweit sich bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unserer Ware kraft Gesetzes für Miteigentumsanteile ergeben, gelten diese Anteile als Vorbehaltsware.
Der Besteller ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Zur Verpfändung, Sicherungsübereignung etc. Ist er nicht ermächtigt. Etwaige Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Dritte hat der Besteller auf unser Recht hinzuweisen.
Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware, tritt er uns schon jetzt erfüllungshalber bis zur völligen Abdeckung seiner Verbindlichkeiten alle aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit sämtlichen Nebenrechten ab. Der Besteller ist trotz Abtretung an uns zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller jederzeit die Schuldner der abgetretenen Forderungen und den Forderungsbetrag zu spezifizieren und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt für beide Teile 58095 Hagen als Erfüllungsort und gleichzeitig als Gerichtsstand.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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